AUFTRAGSERTEILUNG
:
1. Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere
Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem
sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Gegenüber Konsumenten im
Sinne des § 1 KSchG gilt Folgendes: Widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden
diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt
davon unberührt.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen
im Rahmen eines Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen
zurück zu treten.
3. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche
Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.
4. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der
Schriftform.
AUFTRAGSABWICKLUNG:
5. Die Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres
abzuwickeln.
6. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe
werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb
des Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die
Ausfallszeit.
7. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass,
wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein
Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist
geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.
8. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den
Verlag nicht.
9. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des
Verlages grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten
schriftlich vereinbart werden.
10. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht
sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.
11. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich
veranlassten Veränderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Der Verlag behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für
Anzeigen, die auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt
werden.
12. Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form
anzunehmen.
13. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten
Druckunterlagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige
nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber
verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Verlages besteht in diesem Zusammenhang
nicht.
14. Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich
beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte
Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für
eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw.
durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im
Gewährleistungsfall hat der Verlag das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes
dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit
dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.
15. Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten
Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
16. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem
Abdruck ebenfalls keine Ansprüche.
17. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der
Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem
anderen, seitens des Verlages genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck
erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die
Lieferung vom Verlag anzufertigender Coples, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu
tragen.
18. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach
Erscheinen der letzten Anzeige.
19. Beanstandungen aller Art sind bei sonstigem Ausschluss
der Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich zu
melden.
20. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei
gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende
Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlages geltend
gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und
klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines
dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich
notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber
vorzunehmen.
21. Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und
entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine
Haftung. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder
Dateien.
22. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, ua.) sind vom
Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu
veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht
wird.
BERECHNUNG & BEZAHLUNG:
23. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für
vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
24. Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab Ausstellung
schriftlich geltend zu machen.
25. Der Verlag ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche
Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
26. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Verzugszinsen
laut § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nach
zu verrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch
außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Der
Verlag hat das Recht, die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
27. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei
laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
28. Kosten für Lithographien bzw. für die Übertragung digitaler Daten per
ISDN hat der Auftraggeber zu zahlen.
29. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von
Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als
drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert
berechnet.
30. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen
Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
31. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor dem
Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt.
32. Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu
Selbstkosten in Rechnung gestellt.
STORNOS:
33. Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen, der
den Verlag zehn Werktage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem Fall eine
Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten
Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des
erteilten Auftrages.
ALLGEMEINES:
34. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz.
35. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der
Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der
Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation
zu bezahlen.
36. Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt
ausdrücklich der Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekannt gegebenen Daten sowie der
Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS)
durch die Verlagsgruppe styria.MULTI MEDIA AG & Co KG und deren Tochterunternehmen (Liste auf
www.styria-multi-media.com) über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese
Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
37. Auf das Auftragsverhältnis und allfällige
Rechtsstreitigkeiten daraus ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisnormen des IPR und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ONLINE-ANZEIGEN:
38. Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für
die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links
und anderes), müssen spätestens 5 Werktage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website
vollständig, fehlerfrei und den IAB Standards entsprechend seitens des Auftraggebers übermittelt
werden.
39. Der Verlag hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre
Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie
und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu
retournieren. Dabei ist der Verlag auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung
mit dem Auftraggeber selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.
40. Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der
Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions, ua.)
ist der Verlag von allen daraus, sowie aus den durch die externe (Ad)Server-Anbindung der
veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst
sind.
41. Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden
kann, ist der Verlag unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich
aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen
Maßnahme befreit.
42. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten richtig und
vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce
Gesetz (ECG) notwendig sind.
43. Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels
E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur
Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben
durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen.
44. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme
Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.
45. Der Verlag gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge
der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist
dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen
Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.
46. Der Verlag ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen
rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige
Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich
informiert wird.
47. Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung der
vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial
innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch den Verlag nachzubessern. Wird
innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird
dieses wieder geschalten. Der Auftraggeber hat dem Verlag die Rechtskonformität des nachgebesserten
Werbematerials schriftlich zu bestätigen.
48. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.